KI-Label StudioKennzeichnung nach EU AI Act — Art. 50
ImpressumDatenschutz

Zieh Deine Bilder hier rein.

JPEG, PNG oder WebP — alles bleibt auf Deinem Rechner, nichts wird hochgeladen. Ich lese die Metadaten aus, Du kennzeichnest sichtbar und maschinenlesbar.

Loslassen zum Hinzufügen —

Was gilt rechtlich?

Art. 50 EU AI Act (gilt ab 2. August 2026) verlangt zweierlei: KI-Outputs müssen maschinenlesbar markiert sein (Abs. 2, Sache der Anbieter) und Deep Fakes müssen sichtbar offengelegt werden (Abs. 4, Sache der Deployer — also z. B. von Dir, wenn Du solche Inhalte veröffentlichst).

Kennzeichnungspflichtig sind KI-generierte oder -manipulierte Bilder, die echte Personen, Orte, Objekte oder Ereignisse zeigen und echt wirken könnten (Deep Fakes). Nicht jedes KI-Bild braucht ein Label — bei offensichtlich künstlerischen, kreativen oder satirischen Werken reicht eine dezente Offenlegung, die das Werk nicht stört.

Die EU-Icons sind ein freiwilliges Angebot aus dem Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content (Juni 2026). Sie zu nutzen stellt allein noch keine Compliance her — aber sie sind der offizielle, wiedererkennbare Weg. Die Nutzertests der EU zeigen: Icon plus Textlabel funktioniert am besten.

In den Metadaten ist IPTC DigitalSourceType der etablierte Standard für die maschinenlesbare Herkunftsangabe. Vollständig signierte Content Credentials (C2PA) können nur Tools mit Signatur-Zertifikat erzeugen.

Alles ohne Gewähr — dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung.

Unser Blogpost zur Kennzeichnungspflicht → EU-Icons & Regeln → Code of Practice → Art. 50 im Wortlaut →
🔒

Deine Bilder bleiben bei Dir.

Wir speichern keine Bilder und laden nichts hoch — alles wird ausschließlich lokal in Deinem Browser verarbeitet. Kein Server, keine Cookies, kein Tracking. Das Tool funktioniert sogar offline.

Impressum · Datenschutz

Gefällt Dir das Helferchen? 💛

Das Formular wird von HubSpot geladen.