KI-Label Studio VideoKennzeichnung nach EU AI Act — Art. 50
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Was gilt rechtlich?

Art. 50 EU AI Act (gilt ab 2. August 2026) verlangt zweierlei: KI-Outputs müssen maschinenlesbar markiert sein (Abs. 2, Sache der Anbieter) und Deep Fakes müssen sichtbar offengelegt werden (Abs. 4, Sache der Deployer — also z. B. von Dir, wenn Du solche Inhalte veröffentlichst).

Kennzeichnungspflichtig sind KI-generierte oder -manipulierte Videos, die echte Personen, Orte, Objekte oder Ereignisse zeigen und echt wirken könnten (Deep Fakes). Das EU-Beispiel: ein Deep-Fake-Video mit dem Textlabel „voices generated with“ plus Basic-Icon. Nicht jedes KI-Video braucht ein Label — bei offensichtlich künstlerischen, kreativen oder satirischen Werken reicht eine dezente Offenlegung, die das Werk nicht stört.

Das Label soll spätestens bei der ersten Exposition klar erkennbar sein, nicht von Overlays verdeckt werden und beim Teilen/Download erhalten bleiben — deshalb brennt dieses Tool es direkt ins Video ein. Die Nutzertests der EU zeigen: Icon plus Textlabel funktioniert am besten.

Alles ohne Gewähr — dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung.

Unser Blogpost zur Kennzeichnungspflicht → EU-Icons & Regeln → Code of Practice → Art. 50 im Wortlaut →
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